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Allgemeine Geschäftsbedingungen play golf*-card
1. Leistungsumfang Die play golf* in Schleswig-Holstein-Card gewährt dem Karteninhaber Spielmöglichkeit auf den an der play golf* in Schleswig-Holstein-Card teilnehmenden Golfanlagen. Der Karteninhaber ist unter Vorlage der play golf* in Schleswig-Holstein-Card berechtigt, als Gastspieler gegen Entrichtung des auf der jeweiligen Golfanlage gültigen Greenfees (Spielgebühr) Golf zu spielen. Die Karte kann beliebig häufi g eingesetzt werden. Mit dem Kauf der play golf* in Schleswig-Holstein-Card ist keine Mitgliedschaft verbunden, es wird kein Handicap geführt und der Karteninhaber hat nicht die Möglichkeit, an offiziellen Wettspielen teilzunehmen. 2. Voraussetzung für den Erwerb Voraussetzung für den Erwerb der play golf* in Schleswig-Holstein-Card ist eine bestandene DGV-Platzreifeprüfung, die innerhalb der letzten 24 Monaten vor Kauf der Karte abgelegt wurde. Ein entsprechender Nachweis ist zusammen mit dem Personalausweis bei Kauf der Karte vorzuweisen. Eine Mitgliedschaft in einem Golfclub ist nicht notwendig. 3. Teilnehmende Golfanlagen Die teilnehmenden Golfanlagen, auf denen unter Vorlage der play golf* in Schleswig-Holstein-Card gespielt werden kann, sind im begleitenden Aktionsflyer sowie im Internet unter www.golfkueste.de/playgolf bekannt gegeben. Die Anzahl der teilnehmenden Golfanlagen kann von Jahr zu Jahr abweichen. 4. Preis und Gültigkeit Die play golf* in Schleswig-Holstein-Card kostet € 29,– inkl. MwSt. und gilt für das Kalenderjahr, in dem sie gekauft wurde. Wenn die play golf* in Schleswig-Holstein-Card nach dem 30.09. eines Jahres gekauft wird, so gilt sie für das laufende Kalenderjahr sowie für das volle darauffolgende Kalenderjahr. Sie verliert nach Ablauf des Jahres automatisch ihre Gültigkeit. Die play golf* in Schleswig-Holstein-Card kann jedes Jahr gegen Entrichtung der Gebühr in Höhe von € 29,– inkl. MwSt. wieder neu aktiviert werden. 5. Bezugsstellen Die play golf* in Schleswig-Holstein-Card ist bei allen teilnehmenden Golfanlagen in Schleswig-Holstein sowie im Internet unter www.golfkueste.de/playgolf oder direkt bei der Golf in Schleswig-Holstein GmbH erhältlich. Alle Teilnehmer, die einen DGV-Platzreifekurs auf einer der teilnehmenden Golfanlagen erfolgreich bestanden haben, erhalten direkt eine play golf* in Schleswig-Holstein-Card ausgehändigt. Die Karte ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht aktiviert. Erst nach Entrichtung der Gebühr – entweder auf der Golfanlage, welche die Karte ausgehändigt hat oder auf einer beliebigen anderen teilnehmenden Golfanlage – wird die Karte personalisiert und kann ab diesem Zeitpunkt sofort eingesetzt werden. 6. Verlust, Ersatz Bei Verlust oder Diebstahl übernimmt die Golf in Schleswig-Holstein GmbH keine Haftung; es besteht kein Anspruch auf Ersatz der Karte oder Rückerstattung des Kaufpreises. 7. Allgemeine Platzregeln Die allgemeinen Golfregeln sowie die Platzregeln der jeweiligen Golfanlage (vor Ort durch Aushang bekannt gegeben) sind für jeden Nutzer verbindlich. Es gelten ebenso die Preis- und Spielkonditionen der jeweiligen Golfanlage. 8. Anwendung Die play golf* in Schleswig-Holstein-Card ist vor Spielbeginn im Sekretariat der Golfanlage vorzuzeigen und wird zur Erfassung der Greenfee-Runde elektronisch erfasst. Ist kein Personal anwesend, trägt der Spieler sich mit Namen und Hinweis „play golf*“ im Greenfeebuch der Golfanlage ein. Der Spieler hat das auf der jeweiligen Golfanlage an dem Tag gültige reguläre Greenfee zu entrichten. Vor jedem Spiel hat sich der Gastspieler – wie im Golfsport üblich – vorher im Sekretariat anzumelden. Ohne vorherige Anmeldung kann die Möglichkeit zum Spiel nicht garantiert werden. 9. Datenschutz Die erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung im Rahmen der play golf* in Schleswig-Holstein-Card verwendet und gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. 10. Missbrauch Jeder Missbrauch der play golf* in Schleswig-Holstein-Card, insbesondere seine Verwendung durch nicht berechtigte Personen, führt zum ersatzlosen Einzug und zum Erlöschen der Gültigkeit der Karte. 11. Übertragbarkeit Die play golf* in Schleswig-Holstein-Card ist personenbezogen. Die Rechte aus der Karte sind nicht übertragbar. 12. Technischer Defekt Im unwahrscheinlichen Fall eines technischen Defekts der play golf* in Schleswig-Holstein-Card hat sich der Inhaber an die Firma SystemKom (0 40/539 33 99-0) zu wenden. Eine Haftung besteht nur bei ursprünglicher Beschädigung oder technischem Mangel der Chipkarte unter der Voraussetzung sachgemäßer Handhabung und Aufbewahrung der Karte durch den Inhaber. Die Haftung ist auf den Kaufwert begrenzt. 13. Fragen Fragen zur play golf* in Schleswig-Holstein-Card können an die Golf in Schleswig-Holstein GmbH (Herausgeberin) unter der Telefonnummer: +49 (0)4503/88 85 11 gerichtet werden. |
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